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Entkernung / Schadstoffsanierung

 

Bei Entkerungs- und Sanierungsarbeiten im Bestand oder vorbereitend für den späteren Abbruch, werden die Gebäude von allen Fraktionen beräumt und bereinigt, die separat der Verwertung oder Beseitigung zuzuführen sind. Alle Arbeiten werden gemäß der aktuell gültigen TRGS durchgeführt (z. B. TRGS 519 (Asbest); TRGS 521 (Künstliche Mineralfaser); TRGS 524 (Arbeit im kontaminierten Bereichen - Taubenkot etc.)

 

 

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